Höhe und Voraussetzungen
Wer die erhöhte Familienbeihilfe beziehen möchte, muss folgende Voraussetzungen mitbringen:
1. Man muss die reguläre Familienbeihilfe beziehen.
2. Der Grad der Behinderung muss mindestens 50 % betragen oder das Kind muss dauerhaft außerstande sein, für seinen Unterhalt zu sorgen.
Wenn alle Grundvoraussetzungen erfüllt sind, werden seit 1.1.2023 zusätzlich zur Familienbeihilfe € 164,90 pro Monat ausgezahlt.
Vor der Genehmigung erfolgt – nach der Antragstellung – eine Einladung, um den Nachweis der Behinderung von sachverständigen Ärzt*innen zu erbringen. Dieses ärztliche Gutachten kann seit 1. März 2023 entfallen, wenn die Daten vom Behindertenpassverfahren übernommen werden können.
Zuständige Stelle ist das Finanzamt.
Weitere Informationen:
Erhöhte Familienbeihilfe auf oesterreich.gv.at
Formular "Familienbeihilfe – Erhöhungsbetrag wegen erheblicher Behinderung – Antrag – Beih3"