1. Am Fahrrad
Am Gepäckträger sollten, wenn überhaupt, nur sehr kleine Christbäume, also in etwa bis zur Breite des Lenkers transportiert werden. Mit dem Lastenfahrrad ist dies natürlich generell möglich, allerdings sollte man auch hier auf ausreichend Sicherheit achten. Die Sicht der Radfahrer*innen muss frei bleiben und der Christbaum sollte gut befestigt werden. Schäden, die beim Transport an Autos oder Häusern entstehen können, übernimmt in der Regel die private Haftpflichtversicherung.
2. Am Auto
Viele Menschen transportieren ihren Christbaum am Autodach. Dabei sollte man auf jeden Fall den Lack vor Kratzern schützen und entweder eine Plane unterlegen, wobei darauf zu achten ist, dass auch diese entsprechend fixiert wird, oder den Baum am Gepäcksträger transportieren. Generell sollte die Spitze nach hinten zeigen. Der Baum kann dann mit Gewebebändern mit Metallverschluss bzw. idealerweise mit Zurrgurten fixiert werden. Von der Dimension her darf der Baum 20 cm seitlich über das Auto stehen – Rückspiegel nicht mitgerechnet – und einen Meter über die Fahrzeuglänge. Falls der Baum mehr als 1m übersteht, muss der äußerste Punkt mit einer 40x25 cm großen weißen, reflektierenden Tafel mit einem 5cm breiten, roten Rand gekennzeichnet werden. Steht der Baum mehr als ¼ der Fahrzeuglänge über, gilt dies bereits als Langgutfuhre, hier gelten besondere Bestimmungen. Die Tafel darf dabei maximal 90 cm über der Fahrbahn liegen. Bei schlechten Lichtverhältnissen, bei Dämmerung oder in der Nacht müssen die äußersten Punkte mit Leuchten versehen werden, das nach vorne weiß und nach hinten rot leuchtet.
3. Im Auto
Auch im Auto sollte der Baum gut verzurrt sein. Am besten legt man ihn quer zur Fahrtrichtung. Der Baum darf den Betrieb des Fahrzeuges nicht gefährden und muss den auftretenden Kräften während dem normalen Fahrbetrieb standhalten, dazu zählt auch eine Notbremsung, nicht aber ein Verkehrsunfall. Die Sicht des Fahrers darf nach vorne und zu den Spiegeln nicht eingeschränkt sein, alle Bedienelemente müssen frei zugänglich sein. Auch wenn das Heckfenster nicht frei ist, müssen die Seitenspiegel gut einsichtig sein. Wer die Heckklappe offenlassen will, muss darauf achten, dass sowohl Kennzeichen als auch Rückleuchten und Blinker frei bleiben. Außerdem empfiehlt es sich, die Klappe mit Spanngurten nach unten zu spannen. Damit der Baum mit seinem Harz die Sitze nicht ruiniert, sollte man den Innenraum auf jeden Fall mit Kartons oder alten Decken vorbereiten, auf denen der Baum ohne Probleme liegen kann.