Gewalt gegen Kinder
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Tabuthema? Gewalt gegen Kinder

Jedes zehnte Kind erlebt sexuellen Missbrauch. 

Jedes fünfte Kind erlebt sexuelle Gewalt. 

Jedes vierte Kind erlebt körperliche Gewalt. 

Jedes dritte Kind erlebt psychische Gewalt.

Über 90 % aller Misshandlungs- und Missbrauchsfälle bleiben unentdeckt. 

Wieso Kindeswohl so wichtig ist


Unabhängig von Alter, Geschlecht, ethnischer und kultureller Zugehörigkeit, Religion, sexueller Orientierung oder Fähigkeiten, Gewalt findet in allen Gesellschaftsschichten und in jedem Lebensalter statt. Ca. 25 % der Kinder und Jugendlichen werden Opfer von Gewalt. Übergriffe finden sehr häufig im häuslichen Umfeld statt, treten jedoch auch im öffentlichen Bereich und in Institutionen auf. Es ist wichtig zu wissen, dass Gewalt an Kindern und Jugendlichen mehr ist als Ohrfeigen, Schläge, grobes Angreifen und andere Formen körperlicher Gewalt. Gewalt in der Erziehung spielt sich auf vielen Ebenen ab. 


Hierzu gehören neben körperlicher Gewalt auch psychische/seelische Gewalt, emotionale, körperliche sowie erzieherische Vernachlässigung und sexuelle Gewalt. Auch wenn Kinder und Jugendliche Gewalt zwischen ihren Eltern miterleben müssen, stellt das eine Form von Gewalt dar.


Wir wissen heute, dass Kindeswohlgefährdung nicht nur unmittelbare und kurzfristige, sondern auch mittelbare und langfristige Auswirkungen auf die individuelle Gesundheit und das soziale Wohlergehen (Hirnentwicklung, Immunsystem, Hormonsystem, genetisches System, Beziehungsfähigkeit, Identität uvm.) hat. 


Gewalt in jeglicher Form ist unrecht und strafbar! 


Meldepflicht bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

 

Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sind Sie gesetzlich verpflichtet zu handeln! 


Wenn Sie Gewalt an Kindern und Jugendlichen beobachten oder vermuten, schreiten Sie ein! 


Pflicht zur Mitteilung eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung (…) als Zitat


Kindeswohlgefährdung einschätzen – Ablaufempfehlung 


Wie handeln Sie, wenn sie einen noch vagen Verdacht haben? 


1. Tauschen Sie sich wenn möglich mit anderen bezüglich der Wahrnehmung aus. 

2. Sprechen Sie mit dem Kind, falls dieses schon im sprechfähigen Alter ist. Wählen Sie dazu eine Umgebung, die zu keiner zusätzlichen Gefährdung führt. Schätzen Sie ein, ob das Beisein der Eltern hilfreich oder gefährdend ist. 

3. Treten Sie in Kommunikation mit den Eltern zur Besprechung Ihrer Sorge und näheren Ergründung der Situation (außer, daraus würde eine weiter Gefährdung für die/den Minderjährigen entstehen z.B. bei Verdacht sexueller Gewalt oder körperliche/psychische Misshandlung durch einen oder beide Elternteile. 


Diese Handlungsempfehlung kann zum genaueren Fassen und Verstehen einer möglichen Belastungssituation von Familien mit potenzieller KWG-Relevanz beitragen. Dadurch kann sich ein vager Anfangsverdacht erhärten oder widerlegen. Ziehen Sie psychosoziale Fachkräfte so früh wie möglich nach Wahrnehmung eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung hinzu. 


Wichtige Hinweise auf Misshandlung


1. Das Fehlen einer schlüssigen und nachvollziehbaren Erklärung. 

2. Passt die motorische Entwicklung des Kindes zum geschilderten Tathergang? Ein einjähriges Kind ist z.B. nicht in der Lage, auf einen Herd zu klettern und diesen ohne fremde Hilfe einzuschalten. 

3. Wechselnde Versionen zum angegebenen Unfallhergang. 

4. Verhaltensauffälligkeiten des Kindes während der Untersuchung: Angst, völlige Passivität, Überangepasstheit, extreme Unterwürfigkeit, Aggressivität, destruktives Verhalten, Distanzminderung. 

5. Viele unterschiedliche Verletzungen an verschiedenen Körperstellen sprechen für eine Misshandlung. 

6. Verzögertes Aufsuchen medizinischer Hilfe bei schwerwiegenden Verletzungen ist hochgradig verdächtig. 


Verdächtige Verletzungen


1. Würgemale

2. Bisswunden mit einem Abstand der Eckzähne größer als 2,5 cm (kleiner als 2,5 cm = Kind)

3. Doppelstriemen (parallele Striemen, vor allem am Rücken, an den Oberschenkeln oder im Gesicht)

4. Zigarettenverbrennungen, vor allem am Handrücken

5. Scharf begrenzte rundliche Verletzungen

6. Verbrühungen durch Eintauchen sind zirkulär und weisen eine scharfe Begrenzung im Randbereich auf. 


Ist Ihnen etwas aufgefallen? 


Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie die


Öffentliche Kinder- und Jugendhilfe (Zentrale Zuständigkeit richtet sich nach Wohnortbezirk des Kindes)


Bezirkshauptmannschaften: 050 0536 (mit dem Referat für Jugend und Familie des erforderlichen Bezirkes verbinden lassen) 

Magistrat Klagenfurt: 0463 537 48 51

Magistrat Villach: 04242 205 38 00


Weitere Informationen und den Download einer Informationsbroschüre finden Sie hier: kinderschutz.gv.at


Quelle: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt 4 - Soziale Sicherheit/Fachstelle Kinderschutz