Mutter-Kind-Pass mit Spielzeug
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Mutter-Kind-Pass – Der kleine, gelbe Begleiter

Als wichtigster Leitfaden für die Gesundheit der werdenden Mutter und später des Kindes oder der Kinder ist der Mutter-Kind-Pass aus dem österreichischen Gesundheitssystem nicht wegzudenken.

Der Mutter-Kind-Pass beinhaltet alle vorgesehen ärztlichen Untersuchungen beginnend in der Schwangerschaft der Mutter bis zum 5. Lebensjahr des Kindes. All diese Untersuchungen sind bei Kassenärzt*innen kostenlos.


Das Untersuchungsprogramm ist in der Mutter-Kind-Pass-Verordnung geregelt. Es umfasst vor der Geburt fünf gynäkologische Untersuchungen. Bei diesen fünf Terminen werden zwei Laboruntersuchungen (bis SSW 16 und SSW 25-28), drei Ultraschalluntersuchungen (SSW 8-12, SSW 18-22, SSW 30-34) sowie eine interne Untersuchung (SSW 17-20) durchgeführt. Ab der Geburt stehen zehn Untersuchungen des Kindes einschließlich einer orthopädischen, einer Hals-Nasen-Ohren-Untersuchung und zwei Augenuntersuchungen am Programm. Seit November 2012 besteht auch die Möglichkeit eine Hebammenberatung in der 18.-22. Schwangerschaftswoche in Anspruch zu nehmen.


Folgende Untersuchungen sind Teil des Mutter-Kind-Pass Programms:


5 Gynäkologische Untersuchungen in der Schwangerschaft:


SSW 8-12

Ultraschall 1

Bis 16. SSW

Laboruntersuchung 1

SSW 17-20

Interne Untersuchung

SSW 18-22

Ultraschall 2

SSW 18-22

Hebammenberatung

SSW 25-28

Laboruntersuchung 2

SSW 30-34

Ultraschall 3


10 Untersuchungen des Kindes:


Nach der Geburt

Neugeborenenuntersuchung im Kreißsall                          

1 Lebenswoche

Basisuntersuchung für Neugeborene im Krankenhaus bzw. bei Kinderärzt*innen            

4. – 7. Lebenswoche

Allgemeine und orthopädische Untersuchung

3. – 5. Lebensmonat

Untersuchung des Bewegungsverhaltens sowie des Seh- und Hörvermögens

7. – 9. Lebensmonat

Untersuchung der Bewegungsfähigkeit und der Geschicklichkeit und HNO

10. – 14. Lebensmonat

Motorische Untersuchung und Augenuntersuchung

22. – 26. Lebensmonat

2. Augenuntersuchung

34. – 38. Lebensmonat

Allgemeinuntersuchung

46. – 50. Lebensmonat

Untersuchung der körperlichen und geistigen Entwicklung

58. – 62. Lebensmonat

Untersuchung zum Schuleinstieg


Auch nicht-krankenversicherte Mütter können das Mutter-Kind-Pass-Programm kostenlos in Anspruch nehmen, allerdings muss dafür ein Anspruchsbeleg ausgestellt werden. Diesen bekommt man in der Gesundheitskasse, die für den eigenen Wohnort zuständig ist.


Der Mutter-Kind-Pass hat auch Relevanz für das Kinderbetreuungsgeld. Die ersten zehn Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen müssen bei der Versicherung nachgewiesen werden, um das Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe beziehen zu dürfen.