Familienbeihilfe
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Erhöhte Familienbeihilfe für Kinder mit Behinderung

Wer in Österreich Familienbeihilfe bezieht, kann für Kinder mit Behinderung um eine Erhöhung ansuchen. 

Höhe und Voraussetzungen 


Wer die erhöhte Familienbeihilfe beziehen möchte, muss folgende Voraussetzungen mitbringen: 


1. Man muss die reguläre Familienbeihilfe beziehen. 

2. Der Grad der Behinderung muss mindestens 50 % betragen oder das Kind muss dauerhaft außerstande sein, für seinen Unterhalt zu sorgen. 


Wenn alle Grundvoraussetzungen erfüllt sind, werden seit 1.1.2023 zusätzlich zur Familienbeihilfe € 164,90 pro Monat ausgezahlt. 


Vor der Genehmigung erfolgt – nach der Antragstellung – eine Einladung, um den Nachweis der Behinderung von sachverständigen Ärzt*innen zu erbringen. Dieses ärztliche Gutachten kann seit 1. März 2023 entfallen, wenn die Daten vom Behindertenpassverfahren übernommen werden können. 


Zuständige Stelle ist das Finanzamt. 


Weitere Informationen: 

Erhöhte Familienbeihilfe auf oesterreich.gv.at

Formular "Familienbeihilfe – Erhöhungsbetrag wegen erheblicher Behinderung – Antrag – Beih3"