Kindersitz Fahrrad
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Kindersitz am Fahrrad - vorne oder hinten?

Laut den gesetzlichen Bestimmungen darf der Kindersitz ausschließlich hinten am Fahrrad angebracht werden. Welche Vorschriften und Sicherheitshinweise für mehrere Personen am Fahrrad bzw. für den Kindersitz beachtet werden müssen, erfährst du in diesem Beitrag. 


Mehrere Personen auf dem Fahrrad – was gilt? 

Wird das Kind am Kindersitz mittransportiert, muss dieser fest mit dem Fahrrad verbunden sein. Da die Sicht und Bewegungsfreiheit des/der Fahrer*in nicht eingeschränkt werden darf, muss der Kindersitz hinter dem Sattel montiert werden. Außerdem gilt: Es ist nicht erlaubt, mehr als ein Kind am Kindersitz am Fahrrad mitzunehmen. 


Wie muss der Kindersitz ausgestattet sein?


• Eine Lehne die das Abstützen des Kopfes erlaubt.

• Eine Vorrichtung, mit der die Beine nicht in die Speichen gelangen können, muss ebenfalls ein fixer Bestandteil des Kindersitzes sein. 

• höhenverstellbarer Beinschutz

• Das Wichtigste ist natürlich ein Gurtsystem für das Kind, welches es nicht so leicht von alleine öffnen kann. 


Weitere Informationen über Fahrradanhänger findest du hier: 


https://www.oeamtc.at/thema/fahrrad/fahrradausstattung-personenbefoerderung-und-kindersitze-am-fahrrad-16758861#:~:text=Seit%2010.%20Oktober%202013%20ist,hinter%20dem%20Lenker%20angebracht%20werden.


Was muss ich bei der Mitführung von Kindern beachten? 


• Das Kind muss einen Helm tragen. 

• Ist das mitgeführte Kind unter 8 Jahren, muss der/die Radfahrer*in mind. 16 Jahre alt sein.

• Der Kindersitz muss an die Größe des Kindes angepasst sein. 

• Ist das mitgeführte Kind über 8 Jahre alt, darf es nicht mehr am Fahrrad mittransportiert werden – es sei denn, es handelt sich um ein Tandem.



 

Fahrrad mit Transportkiste:


Möchte man mehr als ein Kind am Fahrrad mittransportieren, kann man sich Gedanken über eine Transportkiste machen. Natürlich muss diese für den Transport von Kindern geeignet und mit Gurten ausgestattet sein. Ob die Transportkiste vorne oder hinten am Rad angebracht wird, ist dem/der Lenker*in überlassen. 


Eine kurze Auffrischung – welche Ausstattung braucht mein Rad? 


• Zwei Bremsen für das Vorder- und Hinterrad

• Eine Klingel oder Hupe für das akustische Warnsignal

• Ein Scheinwerfer mit weißem oder hellgelbem Licht, der auf der Lenkstange montiert ist. ACHTUNG: Es darf kein Blinklicht sein! 

• Ein rotes Rücklicht – es darf auch ein Blinklicht sein 

• Ein weißer, nach vorne wirkender Rückstrahler. Die Rückstrahler dürfen mit dem Scheinwerfer verbunden sein

• Ein roter, nach hinten wirkender Rückstrahler. Die Rückstrahler dürfen mit dem Scheinwerfer verbunden sein

• Gelben Rückstrahler an den Pedalen

• Wenn das Fahrrad für den Transport mehrerer Personen bestimmt ist, für jede Person mit einem eigenen Sitz, mit einer eigenen Haltevorrichtung und eigenen Pedalen oder Abstützvorrichtungen. 




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